Der Verein finanziert sich durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und eigene Arbeitsleistungen. Dazu beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung. Bei Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Aufnahmebeitrag nach der beschlossenen Beitragsordnung fällig. Die Bemessung der Beiträge erfolgt nach der Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Beitragssätze:

Aktive Mitglieder 72,00 EUR/Jahr
Kinder und Jugendliche (bis 18 -Jahre) 36,00 EUR/Jahr
Ermäßigte Mitglieder (Studenten, Auszubildende und Arbeitslose) 36,00 EUR/Jahr
Passive Mitglieder 36,00 EUR/Jahr
Ehrenmitglieder beitragsfrei

Der Verein weist darauf hin, dass die Beitragszahlung eine Bringe Pflicht des Mitglieds ist. Die Zahlung erfolgt jährlich zum 01.04. des jeweiligen Kalenderjahres. Kalenderjahr ist vom 01.01.- 31.12. des jeweiligen Jahres.
 Der Jahresbeitrag wird per Lastschrifteinzug vom Verein eingezogen. Abweichungen, sind in schriftlicher Form beim Vorstand einzureichen. Bei Nichteinhaltung der Beitragszahlung behält sich der Verein gem. Satzung Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein vor. Die ermäßigten Beiträge für Studenten, Auszubildende und Arbeitslose sind nur gegen Vorlage eines gültigen Bescheinigung möglich.

Einzelfallentscheidungen regelt der Vorstand.

Ansprechpartner ist der Schatzmeister im Verein.