Der Verein finanziert sich durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und eigene Arbeitsleistungen. Dazu beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung. Bei Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Aufnahmebeitrag nach der beschlossenen Beitragsordnung fällig. Die Bemessung der Beiträge erfolgt nach der Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Beitragssätze:
Aktive Mitglieder | 72,00 EUR/Jahr |
Kinder und Jugendliche (bis 18 -Jahre) | 36,00 EUR/Jahr |
Ermäßigte Mitglieder (Studenten, Auszubildende und Arbeitslose) | 36,00 EUR/Jahr |
Passive Mitglieder | 36,00 EUR/Jahr |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Der Verein weist darauf hin, dass die Beitragszahlung eine Bringe Pflicht des Mitglieds ist. Die Zahlung erfolgt jährlich zum 01.04. des jeweiligen Kalenderjahres. Kalenderjahr ist vom 01.01.- 31.12. des jeweiligen Jahres. Der Jahresbeitrag wird per Lastschrifteinzug vom Verein eingezogen. Abweichungen, sind in schriftlicher Form beim Vorstand einzureichen. Bei Nichteinhaltung der Beitragszahlung behält sich der Verein gem. Satzung Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein vor. Die ermäßigten Beiträge für Studenten, Auszubildende und Arbeitslose sind nur gegen Vorlage eines gültigen Bescheinigung möglich.
Einzelfallentscheidungen regelt der Vorstand.